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Übergang Sekundarstufe 1

Die Förderschule Ottenbeck als weiterführende Schule

Alle weiterführenden Schulen in der Stadt Stade und auch viele Schulen im Landkreis veranstalten jährlich im November einen gemeinsamen Infoabend, der dieses Jahr leider corona-bedingt ausfallen musste. Nun haben wir Ihnen auf der Homepage wichtige Informationen zusammengestellt:

Der Übergang wird mit einem erneuten Verfahrens zur Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung eingeleitet. Wenn ein veränderter Bedarf vermutet wird, wird eine andere Förderschule hinzugezogen. Über die Übergangsgutachten und die Förderplane dazu sprechen die Klassenleitungen rechtzeitig mit Ihnen. Sie werden das Gutachten dann erhalten und in der Förderkommission über den zukünftigen Bedarf Ihres Kindes und Ihre Möglichkeiten der Wahl ins Gespräch gehen. Spätestens mit Erhalt des neuen Feststellungsbescheids werden Sie Ihr Kind dann in der weiterführenden Schule anmelden können und auch müssen: Entweder inklusiv in Ihrer Region oder bei uns in der Förderschule Ottenbeck.

In unserem Haupthaus in Ottenbeck unterrichten wir alle unsere Jahrgänge bis zur Klasse 12. In unseren Klassenräumen mit Gruppenräumen und in verschiedenen Fachräumen findet der Unterricht in Klassen, Kleingruppen und klassenübergreifend statt. Wir denken und planen vernetzt und arbeiten mit Maßnahmenträgern, Berufsschulen und Einrichtungen sowie Betrieben der Berufsbildung zusammen.
Wir bieten auch Kooperationsklassen als einen Weg der gemeinsamen Beschulung auch in den weiterführenden Schulen bis zur 8. Klasse in der Stadt und im Landkreis Stade an. Wir führen Klassen in der Hauptschule Thuner Straße, in der Geestlandschule Fredenbeck und in der Oberschule Steinkirchen. Welcher dieser Standorte im nächsten Schuljahr eine weitere Klasse aufnimmt, können wir noch nicht zusagen. Für die Entscheidung des passenden Lernortes für Ihr Kind erbitten wir Ihre Beratung. Die Entscheidung muss dann aus schulorganisatorischen Gründen von der Schulleitung getroffen werden.

Bei Ihrem Kind ist ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Schwerpunkt Geistige Entwicklung festgestellt worden?
In der Förderkommission wurde eine Empfehlung erarbeitet, Sie erhalten den Bescheid zum „Förderschwerpunkt in der Geistigen Entwicklung“ per Post. Sie können unsere Schule wählen. Beraten Sie sich mit ihren vertrauten Kolleg*innen und schauen Sie sich alle Homepages an. Der Info-Abend muss dieses Jahr leider ausfallen
Sie möchten Ihr Kind in der Sek 1 inklusiv beschulen lassen?
Sie melden Ihr Kind an der für Sie zuständigen weiterführenden Schule an. Wir ordnen einige Förderschullehrerstunden pro Woche für Ihr Kind ab. Damit bekommt sie neben den vielfältigen sozialen Kontakten stundenweise personelle Unterstützungssysteme für Ihr Kind und durchgängig differenziertes Unterrichtsmaterial.
Sie wünschen sich das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Beeinträchtigungen?
Eine Inklusionsklasse bietet diesen Vorteil. Sie melden Ihr Kind fristgerecht in der für Sie zuständigen weiterführenden Schule an. Als Förderschule bieten wir Ihnen diesen Vorteil auch mit unseren Kooperationsklassen 1-8 in Verbindung mit dem hohen Personalschlüssel und den kleinen Lerngruppen. Auch im Haupthaus der Förderschule halten wir Außenkontakte und achten auf Vernetzung außerhalb der Schule Bei der Wahl der Schule werden Sie auch Fragen haben, wie es später nach der Schule weitergehen wird:
Kann mein/unser Kind in einer weiterführenden Schule einen Schulabschluss erwerben?
Nein. Ganz unabhängig von der Schulwahl wird bei diesem Förderschwerpunkt kein Schulabschluss angestrebt. Das individuelle Lernen zielt gleichwohl auf eine möglichst selbstständige Teilhabe auch nach der Schule in beruflicher Tätigkeit.
Kann mein/unser Kind die Schulpflicht an der Förderschule beenden?
Ja. Wir beschulen in den Jahrgängen 10-12 in unserer Abschlussstufe der Sek 2 nach speziellen Rahmenrichtlinien. Dort werden andere Schwerpunkte gesetzt, die auf ein möglichst selbständiges Erwachsenenleben vorbereiten. Da wird auch vorbereitet, welche Hilfe auch später erforderlich bleibt. Die Erarbeitung verschiedener Wohnformen, unterschiedliche Zugänge zu Freizeitmöglichkeiten und gesellschaftliche und öffentliche Aufgabenbereiche stehen ebenso im Mittelpunkt wie die berufliche Orientierung. Ein Arbeitsleben wird in der Schülerfirma und in verschiedenen Praktika erprobt. Die Schulzeit endet nach enger Kooperation mit der Agentur für Arbeit und ganz individualisierten Berufswegeplanungen. Sie und Ihr Kind werden mit dem Abgangszeugnis ganz genau wissen, wie es nach der Schule weitergeht.
Kann mein/unser Kind auch nach der Sekundarstufe 1 für die Sek 2 noch in der Förderschule angemeldet werden?
Ja. Die Möglichkeit eines Schulwechsels steht Ihnen und Ihrem Kind offen.